Altersvorsorgedepot-Rechner

Vergleiche das neue Altersvorsorgedepot (Altersdepot, ab 2027) kostenlos mit einem klassischen ETF Sparplan – ohne Anmeldung. Mit staatlichen Zulagen, Günstigerprüfung, persönlichem Steuersatz und Inflationsbereinigung.

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Was ist das Altersvorsorgedepot (AVD)?

Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist eine neue Form der staatlich geförderten Altersvorsorge in Deutschland, die ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein soll. Es kombiniert das Prinzip staatlicher Zulagen — bekannt aus dem Riester-System — mit der Möglichkeit, in breit gestreute Aktien-ETFs zu investieren.

Der entscheidende Vorteil: Der Staat übernimmt einen Teil deiner Altersvorsorge-Einzahlungen in Form von Zulagen. Wer 150 Euro monatlich einzahlt, erhält zusätzlich eine Grundzulage von bis zu 480 Euro pro Jahr (30 % auf die ersten 1.200 Euro, 20 % auf weitere 600 Euro). Familien mit Kindern profitieren zusätzlich von der Kinderzulage.

„Klingbeil Depot“: Hintergrund und offizieller Name

Das Altersvorsorgedepot wird in Medien und sozialen Netzwerken oft als „Klingbeil Depot“ bezeichnet – nach Lars Klingbeil (SPD), der als maßgeblicher politischer Treiber der Reform gilt. Der offizielle Name lautet Altersvorsorgedepot (kurz: AVD). Inhaltlich handelt es sich um dasselbe Produkt: ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge, das ab 2027 verfügbar sein soll.

Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteiger-Bonus

Das AVD kennt drei Formen der Förderung:

Die Grundzulage beträgt 30 % auf die ersten 1.200 Euro jährlicher Einzahlung (max. 360 Euro) plus 20 % auf weitere 600 Euro (max. 120 Euro) — zusammen bis zu 480 Euro jährlich.

Die Kinderzulage beträgt 25 % der Einzahlung (maximal 300 Euro pro Kind pro Jahr). Bei zwei Kindern und ausreichend hoher Einzahlung sind das bis zu 600 Euro zusätzlich pro Jahr.

Der Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro steht Personen unter 25 Jahren in den ersten drei Förderjahren zu und gibt jungen Sparern einen zusätzlichen Anreiz früh zu beginnen.

So funktioniert der Altersvorsorgedepot-Rechner

Der kostenlose Altersvorsorgedepot-Rechner vergleicht dein persönliches AVD-Szenario direkt mit einem ETF Sparplan. Gib Alter, monatliche Einzahlung und Steuersatz ein – der Rechner ermittelt sofort Endkapital, staatliche Zulagen, Steuerersparnis und reale Kaufkraft nach Inflation. Alle Berechnungen laufen direkt im Browser, es werden keine Daten gespeichert. Planst du dein Gesamtbudget, hilft dir zusätzlich unser Budget-Rechner oder der Sparrechner für allgemeine Sparziele.

Altersvorsorgedepot vs. ETF Sparplan: Wer gewinnt?

Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Höhe des Steuersatzes, Anzahl der Kinder, Kostenunterschied zwischen AVD-Fonds und eigenem ETF sowie dem erwarteten Rentensteuer-Satz.

Bei einem mittleren Einkommen (32 %) mit Kindern ist das AVD durch die kombinierten Zulagen fast immer vorteilhaft. Bei sehr günstigen ETFs (TER unter 0,2 %) ohne Kinder und niedrigem Steuersatz kann das klassische Depot gleichziehen oder besser abschneiden. Unser Rechner zeigt dir beides nebeneinander.

Für wen lohnt sich das AVD nicht?

Das klassische ETF-Depot ist oft die bessere Wahl für: Selbständige ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht (kein Anspruch auf Zulagen), Personen mit sehr kurzem Anlagehorizont unter 10 Jahren (Kosten können Zulagenvorteile aufzehren), Sparer mit niedrigem Steuersatz und ohne Kinder sowie alle, die maximale Flexibilität brauchen (beim AVD droht Zulagenrückzahlung vor dem 62. Lebensjahr).

Häufig gestellte Fragen

Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist ein neues staatlich gefördertes Anlageprodukt, das in Deutschland ab dem 1. Januar 2027 eingeführt wird. Es ermöglicht, in Aktien-ETFs zu investieren und dabei staatliche Zulagen zu erhalten: 30 % Grundzulage auf die ersten 1.200 Euro jährlicher Einzahlung, 20 % auf weitere 600 Euro sowie 25 % Kinderzulage (max. 300 Euro/Kind/Jahr). Zusätzlich gibt es einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro für unter 25-Jährige in den ersten drei Jahren. Die Auszahlungen im Rentenalter werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Auch bekannt als „Klingbeil Depot“, nach SPD-Chef Lars Klingbeil, der als einer der maßgeblichen politischen Treiber der Reform gilt.

Es kommt auf deine persönliche Situation an. Das AVD lohnt sich besonders für Familien mit Kindern (wegen der Kinderzulage), für Gutverdiener mit hohem Steuersatz (Günstigerprüfung) und für Berufseinsteiger unter 25 (200-Euro-Bonus). Das klassische ETF-Depot kann vorteilhafter sein, wenn die AVD-Kosten deutlich höher sind als beim ETF, kein Anspruch auf hohe Zulagen besteht oder der Rentensteuer-Satz den Zinsvorteil aufzehrt. Unser Rechner zeigt dir den konkreten Unterschied für deine Situation.

Die Grundzulage beträgt 30 % auf die ersten 1.200 Euro jährlicher Einzahlung (maximal 360 Euro) und 20 % auf weitere 600 Euro (maximal 120 Euro). Der absolute Maximalwert der Grundzulage beträgt somit 480 Euro pro Jahr. Wer weniger als 1.800 Euro jährlich einzahlt, erhält entsprechend weniger. Hinzu kommt die Kinderzulage von 25 % der Einzahlung (max. 300 Euro/Kind/Jahr) sowie der Berufseinsteiger-Bonus.

Beim Altersvorsorgedepot prüft das Finanzamt automatisch, ob eine Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug (bis 6.840 Euro jährlich) günstiger ist als die direkte Zulage. Wenn die Steuerersparnis höher ist als die Zulage, wird die Differenz zusätzlich ausgezahlt. Dieser Steuerbonus ist besonders relevant für Gutverdiener mit Steuersätzen ab 32 %. Beispiel: Bei 200 Euro/Monat und 42 % Steuersatz beträgt die Steuerersparnis ca. 1.008 Euro/Jahr, die Grundzulage ca. 360 Euro — der Bonus wäre ca. 648 Euro.

Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot werden im Rentenalter mit dem dann gültigen persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Da das Einkommen im Ruhestand in der Regel niedriger ist als während der Erwerbstätigkeit, fällt dieser Satz oft günstiger aus. Unser Rechner verwendet standardmäßig 20 % als Rentensteuer-Satz, den du aber frei anpassen kannst. Das klassische ETF-Depot unterliegt hingegen der Abgeltungsteuer von 26,375 % (inkl. Soli), jedoch mit Teilfreistellung und jährlichem Sparerpauschbetrag.

Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Gewinne steuerlich freigestellt (Teilfreistellung). Das bedeutet, dass effektiv nur 70 % des jährlichen Gewinns der Abgeltungsteuer von 26,375 % unterliegen. Zusätzlich gibt es den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person pro Jahr, der steuerfrei ist. Unser Rechner berechnet die ETF-Steuer nach dieser Formel: steuerpflichtiger Gewinn = max(0, Jahresgewinn × 0,70 − 1.000 Euro). Auf diesen Betrag werden dann 26,375 % Steuer berechnet.

Ja, das Altersvorsorgedepot und ein klassisches ETF-Depot schließen sich nicht gegenseitig aus. Viele Finanzexperten empfehlen eine Kombination: Das AVD für den geförderten Teil (bis 1.800 Euro jährlich für die volle Grundzulage) und ein günstiges ETF-Depot für zusätzliche Einzahlungen. So profitierst du von den staatlichen Zulagen und behältst gleichzeitig die Flexibilität und die günstigen Kosten eines ETF-Depots.

Das Altersvorsorgedepot ist für den Start am 1. Januar 2027 geplant. Es ist Teil der Reform der geförderten Altersvorsorge in Deutschland, die die bisherigen Riester-Produkte modernisieren und ETF-Investitionen in die staatliche Förderung integrieren soll. Die genauen Konditionen und Anbieter werden noch konkretisiert. Dieser Rechner basiert auf den bisher bekannten Förderbedingungen.

Wer das Altersvorsorgedepot vor Renteneintritt auflöst, muss alle erhaltenen Zulagen zurückzahlen (Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteiger-Bonus). Das Mindestalter für eine förderunschädliche Auszahlung beträgt 62 Jahre. Eine wichtige Ausnahme gilt für Wohneigentum: Auszahlungen für Kauf, Bau oder altersgerechte Sanierung einer selbstgenutzten Immobilie sind förderschädlich-frei – die Zulagen müssen dann nicht zurückgezahlt werden. Das klassische ETF-Depot kann hingegen jederzeit ohne Strafzahlung aufgelöst werden (nur reguläre Abgeltungsteuer auf Gewinne).

Das Altersvorsorgedepot bietet drei Auszahlungsoptionen: (1) Auszahlplan: Das angesparte Kapital wird als monatliche Rate ausgezahlt – planmäßig bis zum Alter 85. (2) Leibrente: Das Kapital wird in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt (Rentenfaktoren sind anbieterabhängig). (3) 30 % Einmalzahlung + Auszahlplan: Bis zu 30 % des Kapitals können bei Rentenbeginn auf einmal entnommen werden, der Rest fließt in den Auszahlplan. Der Auszahlungszeitraum beginnt frühestens mit 65 Jahren. Unser Rechner zeigt dir konkrete Zahlen für den Auszahlplan und die 30 %-Option im Akkordeon „Monatliche Rente“ unterhalb der Ergebnisse.

Zulagen gibt es nur auf jährliche Einzahlungen bis 1.800 Euro (150 Euro/Monat). Der steuerliche Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung) gilt bis 6.840 Euro jährlich (570 Euro/Monat) – das ist zugleich die Einzahlungsgrenze pro Vertrag. Wer mehr sparen möchte, kann zwei AVD-Verträge abschließen und damit bis zu 13.680 Euro jährlich (1.140 Euro/Monat) einzahlen. Wichtig: Grundzulage und Kinderzulage sind Personenlimits und verdoppeln sich nicht durch zwei Verträge. Der Steuerbonus kann bei zwei Verträgen jedoch größer ausfallen. Für die meisten Sparer unter 570 Euro/Monat ist ein einziger Vertrag ausreichend.

Drei Hauptunterschiede: (1) Förderung – Das Altersdepot erhält Grundzulage, Kinderzulage und ggf. Steuerersparnis via Günstigerprüfung. Ein freier ETF Sparplan bekommt keine Förderung. (2) Besteuerung – ETF Sparplan: 30 % Teilfreistellung + Sparerpauschbetrag in der Ansparphase. Altersdepot: steuerfrei in der Ansparphase, aber Auszahlungen werden mit dem Rentensteuer-Satz belastet. (3) Flexibilität – ETF Sparplan ist jederzeit kündbar. Beim Altersdepot müssen bei vorzeitiger Entnahme alle Zulagen zurückgezahlt werden. Unser Rechner zeigt dir automatisch, welche Option in deinem Szenario besser abschneidet.

Das Altersvorsorgedepot lohnt sich besonders für: (1) Familien mit Kindern (Kinderzulage bis 300 €/Kind/Jahr), (2) Berufseinsteiger unter 25 Jahren (Bonus 200 €/Jahr für 3 Förderjahre), (3) Personen mit mittlerem bis hohem Steuersatz (≥ 32 %), bei denen die Günstigerprüfung greift und die Steuerersparnis die Zulage übersteigt. Weniger attraktiv ist das AVD bei sehr niedrigem Steuersatz (< 25 %) ohne Kinder – hier schlägt oft ein günstiger ETF Sparplan. Unser kostenloser Rechner zeigt dir dein persönliches Ergebnis in Sekunden.

Das Altersvorsorgedepot steht grundsätzlich nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie bestimmten weiteren Personengruppen zur Verfügung, die auch für Riester-Produkte förderberechtigt wären (§ 79 EStG). Klassisch Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben keinen Anspruch auf die staatlichen AVD-Zulagen. Ausnahmen gelten für Selbständige mit freiwilliger Pflichtversicherung in der GRV. Die genauen Fördervoraussetzungen werden bis zur Einführung 2027 konkretisiert.

Das Altersvorsorgedepot dürfte ähnlich wie Riester-Verträge vom Schonvermögen bei der Grundsicherung (Bürgergeld) ausgenommen werden. Der Gesetzgeber hat bei vergleichbaren geförderten Altersvorsorgeprodukten stets Pfändungsschutz und Schonung im Sozialleistungsbezug vorgesehen. Die genaue Regelung ist noch nicht verabschiedet – Details werden durch die AVD-Einführungsgesetze (erwartet 2026) festgelegt.

Zum aktuellen Stand (2026) haben noch keine Anbieter konkrete AVD-Produkte angekündigt, da das Gesetz erst am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Erwartet werden vor allem Direktbanken (z. B. ING, DKB, Consorsbank), Online-Broker (Trade Republic, Scalable Capital) sowie klassische Banken und Versicherungen. Entscheidend beim Vergleich: TER-Kosten der verfügbaren ETFs, eventuelle Depotgebühren und ETF-Auswahl. Unser Rechner hilft dir, den Einfluss verschiedener Kostenstrukturen auf dein Endkapital zu berechnen.

Bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit ruhenden Einzahlungen entstehen keine Pflichten und keine Strafzahlungen – du kannst das AVD einfach pausieren. Staatliche Förderung wird nur für tatsächlich geleistete Eigenbeiträge gewährt. Eine förderungsschädliche Entnahme liegt erst bei Auflösung des Depots vor dem 62. Lebensjahr vor, nicht bei einer bloßen Einzahlungspause. Ob Pausenjahre nachfinanziert werden können, wird durch die Einführungsgesetze geregelt.

Das Altersvorsorgedepot und die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sind zwei verschiedene Säulen und schließen sich nicht aus. Das AVD ist private geförderte Altersvorsorge (3. Schicht), die bAV läuft über den Arbeitgeber (2. Schicht). Du kannst beide Formen parallel nutzen. Die bAV bietet zusätzlich einen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % sowie Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlung. Die optimale Kombination hängt von den Konditionen deines Arbeitgebers ab.

Das Altersvorsorgedepot ist von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vollständig unabhängig. Einzahlungen ins AVD haben keinen Einfluss auf die Höhe der gesetzlichen Rente, und die spätere AVD-Auszahlung wird nicht auf die GRV-Rente angerechnet. Beide Einkommensquellen werden im Rentenalter jedoch für die Berechnung des persönlichen Einkommensteuersatzes addiert. Je höher das Gesamteinkommen im Alter, desto höher der Steuersatz auf AVD-Auszahlungen – diesen Effekt solltest du beim Rentensteuer-Satz im Rechner oben berücksichtigen.

Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist der Nachfolger der Riester-Rente und bringt drei wesentliche Verbesserungen: (1) Statt teurer Versicherungsprodukte mit Beitragsgarantie kannst du in günstige ETFs investieren – die Beitragsgarantie entfällt. (2) Die Förderung ist höher: Grundzulage bis 480 Euro statt 175 Euro bei Riester. (3) Ein flexibler Entnahmeplan ersetzt die Pflicht zur Verrentung. Bestehende Riester-Verträge können voraussichtlich in ein AVD überführt werden. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von den bisherigen Kosten und Konditionen deines Riester-Vertrags ab.

Das hängt von deiner monatlichen Einzahlung, dem Anlagezeitraum und der Rendite ab. Beispiel: Wer mit 30 Jahren beginnt, 150 Euro monatlich einzahlt und 7 % Rendite erzielt, kommt bis 67 auf rund 250.000 Euro Brutto-Kapital – davon ca. 17.000 Euro staatliche Zulagen. Nach Rentensteuer (20 %) bleiben ca. 200.000 Euro netto. Als monatliche Auszahlung über 20 Jahre ergibt das rund 830 Euro. Nutze unseren Rechner oben, um dein persönliches Ergebnis zu berechnen.

Die Kosten des Altersvorsorgedepots setzen sich aus zwei Teilen zusammen: (1) AVD-Depotgebühren des Anbieters – diese sind noch nicht final bekannt, dürften aber bei 0,0–0,3 % pro Jahr liegen. (2) ETF-Kosten (TER) – typischerweise 0,1–0,5 % pro Jahr, je nach gewähltem Fonds. Zum Vergleich: Riester-Produkte kosten oft 1,0–2,5 % pro Jahr. Unser Rechner lässt dich die AVD-Kosten frei einstellen (Standard: 0,4 %), damit du verschiedene Anbieter-Szenarien durchspielen kannst.

Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser – dank Zinseszins. Besonders attraktiv ist das AVD für unter 25-Jährige (Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro/Jahr für 3 Jahre). Ab 50 wird der Anlagezeitraum kürzer, die Förderung aber bleibt gleich – hier kann sich das AVD trotzdem lohnen, besonders bei hohem Steuersatz (Günstigerprüfung). Ab 55+ wird es knapp: Nur noch 12 Jahre bis zum Mindest-Auszahlungsalter (67). Unser Rechner zeigt dir für jedes Alter, ob sich das AVD gegenüber einem freien ETF-Depot rechnet.

Ja, der Gesetzentwurf sieht eine Überführungsmöglichkeit vor: Bestehende Riester-Verträge sollen in ein Altersvorsorgedepot transferiert werden können, ohne dass die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss. Die genauen Modalitäten (Kosten, Zeitrahmen, Anbieterwechsel) werden noch konkretisiert. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von den laufenden Kosten deines Riester-Vertrags, der verbleibenden Laufzeit und den Garantieleistungen ab. Tipp: Vergleiche mit unserem Rechner, was ein Neustart im AVD mit deinen aktuellen Daten bringen würde.

Beim Altersvorsorgedepot kann der nicht erwerbstätige Ehepartner über die sogenannte Ehepartner-Mitförderung (analog zur Riester-Zulageberechtigung via § 79 S. 2 EStG) ebenfalls Zulagen erhalten. Voraussetzung: Der erwerbstätige Partner hat einen eigenen AVD-Vertrag und zahlt den Mindesteigenbeitrag. Der mittelbar förderberechtigte Partner erhält dann ebenfalls Grundzulage und Kinderzulage auf seinen eigenen AVD-Vertrag. Für Ehepaare und Familien bedeutet das: Doppelte Zulagen bei nur einem Erwerbseinkommen. GoodShare als Paar-Budget-App hilft euch, beide Sparraten gemeinsam im Blick zu behalten.

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Berechnungsmethodik

Dieser Rechner simuliert beide Anlageformen jahresweise mit monatlichem Zinseszins. Alle Beträge sind in nominalen Euro (ohne Inflationsbereinigung).

Altersvorsorgedepot (AVD)

Pro Jahr werden berechnet:

  • Grundzulage: 30 % × min(Einzahlung, 1.200 €) + 20 % × max(0, min(Einzahlung−1.200, 600))
  • Kinderzulage: Kinder × min(25 % × min(Einzahlung, 1.200 €), 300 €)
  • Berufseinsteiger-Bonus: 200 € in Jahren 1–3, solange unter 25
  • Günstigerprüfung: max(0, min(Einzahlung, 6.840 €) × Steuersatz − Zulage)
  • Monatliches Compounding: (Einzahlung + Zulage) / 12 monatlich angelegt mit (Rendite − AVD-Kosten) / 12
  • Rentensteuer: AVD-Brutto × (1 − Rentensteuer-Satz)

Klassisches ETF-Depot

  • Monatliches Compounding: Einzahlung / 12 monatlich angelegt mit (Rendite − ETF-Kosten) / 12
  • Jährliche Abgeltungsteuer: max(0, Jahresgewinn × 0,70 − 1.000 €) × 26,375 %
  • Die Teilfreistellung (30 %) und der Sparerpauschbetrag (1.000 €) werden automatisch berücksichtigt
  • Keine weitere Steuer bei Auszahlung

Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung. Die Förderkonditionen des AVD können sich bis zum Start 2027 noch ändern. Tatsächliche Renditen können positiv wie negativ von den angenommenen Werten abweichen.